Impressum


   Reit- und Fahrverein Diek-Bassum e.V.
   Eingetragener, gemeinnütziger Verein. Vereinsregister Amtsgericht Walsrode VR 216
   FN-Vereinskennziffer 3650343
Internet: www. reitverein-bassum.de
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Fotos: privat
Webdesign: Yvonne- & Benjamin Schuhmann, Bassum
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Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins werden, unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die personenbezogenen Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder aus dem Mitgliedsantrag im Verein mittels EDV  gespeichert und verarbeitet. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund sowie im Pferdesportverband Hannover e.V. (PSV). Soweit erforderlich können personen- bezogene Daten an diese Verbände weitergegeben werden. Daneben hat der Verein Versicherungen abgeschlossen bzw. schließt Versicherungen ab, soweit dies zur Erfüllung des Vereinszweckes und zum Schutz der Mitglieder erforderlich ist. Die dafür erforderlichen Daten können in dem erforderlichen Umfang und zweckgebunden herausgegeben werden. Die von einem Verein oder vom Verband ausgerichteten Spiele bzw. Wettkämpfe sind regelmäßig öffentlich, weshalb hier § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der am Spielbetrieb/Wettkampf teilnehmenden Vereinsmitglieder zum Tragen kommt. Hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern gilt das Kunsturhebergesetz (KUG). Gemäß § 23 KUG können Bilder von  Versammlungen und Veranstaltungen sowie Bilder aus dem öffentlichen Raum und von öffentlichen Vorgängen, soweit die betroffene Person nicht individuell abgebildet ist, verwendet werden. Mithin können die entsprechenden Daten zur Veröffentlichung in der Presse und im Internet -eigene Homepage- genutzt werden. Eine über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken oder zum Verkauf von Daten, wird nicht gemacht. Sofern es eine auf gesetzliche Grundlage bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe gibt, muss der Verein dieser Verpflichtung nachkommen.




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